Warum Internetzensur zu mehr Freiheit führen könnte +Nachtrag

Viele, die vom Staat angestellt sind, leben nicht unter der Konkurrenz anderer Branchen, weswegen der Druck, sich abzukrepeln, nicht selten eine Gewissenssache ist. Kurzum: Ich vermute, dass Internetzensur tendenziell zu mehr Nachlässigkeit bei den staatlichen Angestellten für „Internetsauberkeit“ führen könnte. Der Provider antwortet nicht auf eine Löschanforderung einer heiklen Seite? Dann wird die Seite einfach zensiert – sofort man kann weiterarbeiten und sich diese Aufgabe wann anders vornehmen – das Schlimmste ist ja dank Sperre nun vorbei.
Was jetzt nun gesperrt wurde, ist kinderleicht mit einem ausländischen IP-Wechsel durch Proxy rausfindbar.

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Sinkendes unnachvollziehbares Löschen bei Internetzensur?

Dürfen Angestellte jedoch eine Seite nicht blockieren, müssen sie alles dran setzen, sie aus dem Internet zu entfernen. Aus welchen Gründen eine Seite nun geschlossen wurde, ob der Inhalt Politik/Lobby/etc. kritisch war, kann man nicht mehr nachvollziehen. Man erfährt den Grund, warum etwas verschwand, nicht mehr und man kann weder von außen erfahren, ob es rechtens geschah oder nicht. Ob eine Seite mit anonymisierten ausländischen IPs durch DDOS-Attacken abgefeuert wurde, weil der Inhalt für jemanden zu kritisch war, oder ob eine Provideranfrage zu einer fairen Löschung aufgrund belegter Gründe eingereicht wurde – man wird es sehr wahrscheinlich nie erfahren, nicht bemerken, nicht weiter drüber nachdenken und nie herausfinden. Man akzeptiert das Schicksal einer Seite, nicht aufrufbar zu sein und sie gerät ins Vergessene. Wie viele Seiten schon permanent aufgrund ungemütlicher Infos solchen Aktionen zum Opfer fielen, werden wir auch nie erfahren. Und bei gewissen Staaten dürfte das mehr als genug sein.

Und aus diesem Grund kann eine Löschung ebenso aus suspekteren Gründen beauftragt sein als eine Zensur, die man mit einem Proxy übergehen kann. Die Tatsache, dass Internetzensur auch noch zusätzlich zur Löschnachlässigkeit führen kann, bestärkt die Situation, dass weniger auf Teufel-komm-raus unnachvollziehbares Seitenverschwinden stattfindet. Es liegt nicht selten in der Natur des Menschen durch vereinfachte Umsetzungen (Zensur) den Hang zu entwickeln, sich selbst weniger reinzuhängen (Löschung). Sicherlich nicht grundsätzlich, aber tendenziell.

Ein fragwürdiger Streik?

Vor langer Zeit fragte mich mal wer, warum ich nicht gegen die Internetzensur streiken gehe. Ich entgegnete: „Warum streikt ihr, wenn sie so einfach umgehbar ist?“ Die Antwort handelte von Prinzipverhalten. Daraufhin sagte ich, dass ein Streik gegen Gesetze, die für den Alltag weit relevanter und nicht so kinderleicht und auch noch legal umgehbar sind, in meinen Augen weit sinniger wäre.
Mit meinem zufälligen gestrigen Gedanke, finde ich nun, dass die ganze Aktion in gewisser Hinsicht für viele kontraproduktiver sein dürfte, als man vielleicht zuerst gedacht hat – denn das Fehlen von Zensur ist ein Antrieb für mehr gerechte als auch ungerechte Löschung, die man aber als Außenstehender wahrscheinlich nie einsehen und somit nachvollziehen könnte.

Ich bin nicht gegen eine Löschung, ich will nur unterstreichen, welche Risiken das für die Internetfreiheit mit sich bringt und warum menschliche Nachlässigkeit dank Zensur Sachen durchsickern lassen kann, die politisch und wirtschaftlich enorm relevant sein könnten, falls jemals der Falsche am Hebel sitzen sollte. Zensur besänftigt das Gewissen der Zensierer – egal, welcher Inhalt zensiert wird – aber ist entlarvbar, wenn es missbraucht wurde. Löschung ist das nicht und ich bin mir sehr sicher, dass viele Staaten kritische Seiten allein strategisch lieber in die Knie zwingen als sie nur zu vertuschen. Natürlich ist das alles kein entweder-oder – jeder, der unfair löschen will, wird auch einen Weg finden es zu tun -, aber ich lege auch den Schwerpunkt auf die menschliche Nachlässigkeit, die uns bestimmt schon vor mehr Katastrophen bewahrt hat als ein starres System je abzuwehren glaubte – denn dieses ist missbrauchbar. 

1.4.2013 Nachtrag: Warum das Ganze doch eine schlechte Idee ist

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Anonym Geld empfangen | anonymer Spendenempfang

Oder wie man den eigenen Namen bei neugierigen Blicken ausblenden kann. 
Da ich Personen kenne, die gerne im Internet zu verschiedenen Dingen freiwillige Spenden zur Unterstützung sammeln wollen, aber nicht den Klarnamen angeben möchten (Anonymität und Privatsphäre wahrend), habe ich nach einigen Möglichkeiten gegrübelt.

Was vielleicht funktionieren könnte:

  • Firma aufmachen und im Namen der Firma das Paypal-Konto oder Bankkonto aufmachen.
  • Da Bankkontoinhaber und Paypal-Account-Inhaber nicht identisch sein müssen, könnte man auch schlicht den Account im Namen von Bekannten, aber mit eigenem Bankkonto, führen. Der Bankkontoinhaber wird Spendern bei Paypal nicht verraten.
    • Der folgende Text ist im Falle Paypal überflüssig (s.o.) (Falls Bankkontoinhaber und Account-Inhaber identisch sein müssten und die AGB erlauben sollte, beim Namen die Anrede-Angabe zuzulassen, die auch bei Überweisungen aufs Bankkonto zugelassen ist: Dann könnte man bei einem normalen Personen-Konto bei diversen Banken fragen, ob diese nicht auch langfristig Überweisungen akzeptieren würden, in welchen im Empfängernamensfeld ein Nickname steht (welcher auch im Account angegeben wäre). Das Geld käme nun auch auf dem Bankkonto an – und das Konto wäre damit verifiziert.
      An sich ist der Empfängername bei Überweisungen sekundär, vor allem zählt die Kontonummer und BLZ.) Es würde sich dann empfehlen, mehrere Banken zu fragen.
  • Spendenkonten bei Banken habe ja oft keinen klaren Namensempfänger wie mir scheint. Auch so eines könnte man aufmachen und die Angaben, auf die man sich mit der Bank geeinigt hat, für Paypal übernehmen.
  • Mit Paypal sprechen und fragen, ob man sich nicht einfach darauf einigen könnte, dass nur das Pseudonym bei den Bestätigungsmails für die Spender angezeigt wird und nur bei rechtsbezogenen Nachfragen der Name rausgegeben wird. Nachtrag: Nach diesen Foren-einträgen können nur Business-User statt ihres Namens den Firmennamen anzeigen. 
  • PaySafeCard in Kombination mit Paypal. Neben unterschiedlichen Anbietern gibt es auch paypal-vcc.net. Falls der Bereich infrage kommt: Ich kenne mich hierbei nicht aus und schlage daher unbedingt vor, erst Erfahrungsberichte zu suchen.

Anonymous hat auch ein Spendenkonto bei Paypal – und ich könnte mir gut vorstellen, dass sie ebenso keine Namen rausrücken. Allerdings will ich das nicht erst mit einer Spende rausfinden.


Allgemein mit anonymisiertem Namen Geld empfangen:

– Zahlungen via UKash Codes und Paysafecards empfangen:
  An einer Tankstelle einen PSC Code mit bestimmtem Wert kaufen, dem Empfänger mailen
– Versichertes Paket/Brief an ein Postfach senden lassen
– Versand mit unechtem Namen (zur Sicherheit per Einschreiben)
– Kurierdienste (à la Western Union) vielleicht?
  Man geht zu Western Union, ermächtigt, das Geld an einen bestimmten Ort zu senden und
  der Empfänger kann das Geld bei der entsprechenden Western-Union-Agentur abholen.
  Die Geldtransfer-Gebühren lagen früher zumindest unter den heutigen Paypal-Gebühren.
  Allerdings schreibt hier jemand, dass es nicht so anonym abläuft wie zeit.de wirken lässt.
  Vielleicht war es aber auch nur eine Frage der Summe, ab der man extra nachkontrolliert.
– Überweisungsdaten ohne Inhabernamen rausgeben,
  wenn die Bank Falschschreibung des Empfängernamens zulässt
– Paypalgutscheine: Bisher fand ich nicht raus, inwieweit man diese kaufen+weitergeben kann.
  Es scheint als gäbe es diese nur als Kauf-Aktion-Rabatt durch Paypal & eBay selbst.
– Skrill: Focus-Artikel – leider weiß ich nicht, wie anonym es ist
– Mir noch unbekannt: FlattrGoogle Walletgumroad.commoney.yandex.ru (russisch)
– per Telefon-Gebühr oder SMS (weltweit | Deutschland | Schweiz | AT | anderes)
– Barscheck? ; eine Vermittlungsperson zwischenschalten
– Bestimmte Kreditkarten-Unternehmen, Prepaid-Kreditkarten (?) 
– Banken in der Schweiz (Lichtenstein, Luxemburg?), Bitcoins & co.

Was bekanntermaßen geht

– Eine Zwischenperson/Unternehmen einzubauen. Man erfährt schließlich auch nicht spontan, welche Mitarbeiter eine Firma bezahlt, über die man ein Geschäft regelt – außer natürlich bei rechtlichen Beschwerden.
SMS-Spenden sind sehr gängig und man braucht ja nur die Nummer (über die man bei rechtlichen Problemen auch den Besitzer wie bei Paypal erfahren kann). Ich vermute, dass es eine effektivere Art zu spenden ist als über Paypal. Womöglich ist die Gebührenlast anders und der Name bleibt bei Empfänger wie Sender anonym.  
Flattr.com ist eine Plattform, bei der User Geld einzahlen und dieses auf die Personen verteilt wird, auf deren Flattr-Button man klickt. So lassen sich spontan Blogs und Projekte unterstützen. Möchte man aber nur eine Person/Projekt präferiert unterstützen, klickt man während eines Monats mit dem Account, in den man eingezahlt hat, nur auf den Button jener Person. 

Achtung, Rechtslage 

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ACTA – das kommende Grauen? Was ist wirklich dran?

Derzeit würde ein Seiteninhaber einfach Mahnungen bei Copyright-Problemen kriegen, die er dann bezahlt, das Bild/Video etc. löscht und die Sache ist vom Tisch.
Durch ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) könnte hingegen der Internetprovider eingreifen und den Zugang stoppen.
Man will im allgemeinen Trend Provider haften lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Fälle wo es bereits kritisch ist: In Frankreich gibt es bereits eine Überwachungsbehörde, die sich um Tauschbörsennutzer kümmert (3x erwischt werden -> 1 Jahr kein Internet). In GB arbeiten Rechteinhaber mit Providern zusammen, sodass Provider den Datenverkehr ihrer Nutzer live nach Rechtsverletzungen überwachen.

Ein großes Problem ist auch, dass per ACTA angespornt wird, die zweckmäßig ausgewerteten Daten international zu teilen.

Gegen ACTA: Anonymous |Foto: Diamante

Nun ist ACTA ein Handelsabkommen und kein Gesetz  – hat also damit wesentlich weniger zu sagen und kann sich nicht über nationale Gesetze stellen. Auch steht den Ländern offen, inwieweit sie Dinge auf ihre Art umsetzen oder auslassen. Es ist also quasi eine Empfehlung. Und da wir das Verfassungsgericht haben, wird ein Grüner oder Pirat nach dem Durchsetzen von Gesetzen solcher Art, die einen ähnlichen Zeitgeist beinhalten, wahrscheinlich direkt Klage einreichen, sodass ein solches Gesetz vom Verfassungsgericht abgelehnt wird, da es nicht mit unserem Grundgesetz konform ist. Man sollte also aktiv das Verabschieden der Gesetze verfolgen, um zeitig einzugreifen.

Der Trend, alles auf den Provider abzuwerfen, ihn User überwachen zu lassen und für die Haftung verantwortlich zu machen ist das Kritische und steht gegen unser Fernmeldegeheimnis, wenn man den Internetverkehr so drastisch aus Selbstverständlichkeit überwacht (Seiten, E-Mails, Zugriffe,…).

Darum begrüße ich die Streiks bezüglich ACTA. Auch wenn ACTA nicht solch grausige Eingriffsmöglichkeiten hat, wie skandalmäßig berichtet wird, so zeigen die Streiks, dass man diesen Trend der Politiker nicht gutheißt und sich als Nation wehren wird, wenn es ausarten soll. Und da Politiker wiedergewählt werden wollen, sehe ich zwar keine Vernunftseinsicht, aber zumindest eine Angsteinsicht jener.
Die Verhandlung über ACTA wurde nur mit Beteiligung von Interessenvertretern umgesetzt, Volksmeinungen und die Sicht aufs Gemeinwohl sowie Kulturwert wurden nicht einbezogen.

Heute stehen europaweit Streiks auf dem Programm – einsehbar in Google Maps. Herunterladen kann man das Abkommen hier. Und hier wird es detailierter von einem Anwalt erklärt. Und hier kann man bei AVAAZ unterzeichnen. 

Macht eure Meinung öffentlich, zieht Grenzen!

Aktuell: SOPA (Stop Online Piracy Act) – riesiger Zensurbeginn?

Ein amerikanischer Gesetzesentwurf seitens der Republikaner mit
drastischen Folgen.Google, Facebook, Wikipedia, Twitter und viele
andere streiken mit. 

Infos: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Protest_gegen_SOPA
                      http://de.wikipedia.org/wiki/Stop_Online_Piracy_Act 

 

Seiten können auch bisher problemlos verklagt werden und das ist völlig in Ordnung und fair. So geht es schon länger und es ist idR auch kein Problem. Und so lange eine Verhandlung läuft darf eine Sperre auch in meinen Augen durchaus bestehen.

Aber nicht vorher ohne Prozess. Das ist aber genau das, was das Gesetz anvisiert: Ohne Prozess einfach drauflos sperren. Ohne Unsicherheiten wegzuräumen und Dinge klarzustellen. Das kann einfach in pure Massen-Willkürlichkeit umschlagen.
Wer Seiten mit illegalem Inhalt verlinkt, kriegt nicht nur einen finanziellen Hau auf die Finger, um es zu ändern – nein -, dem können Zusammenarbeiten mit Werbemittlern, Bezahldiensten und Servern entzogen werden.

WikiLeaks

Eigentlich ist das genau das, was bei Wikileaks passiert ist: Paypal hat für sie dicht gemacht, Spenden an Wikileaks wurden unterbrochen. Aber da aus der Angst heraus, die Paypal durch den Regierungsdruck hatte. Hier aber wäre es eine rechtlich legitime Sache.

 

Beim Verklagen muss man sich jedes Mal die Mühe machen, einzelne Personen ausfindig zu machen, sie anzuklagen und einen Prozess zu bezahlen sowie einiges an Zeit für den Prozess zu investieren. Oder zumindest einen Anwalt zu bezahlen, der Mahnungen losschickt, bis es dann wirklich zum Prozess und ggf. Sperre kommt – der Seitenbetreiber weiß dann aber vorher, worauf er sich einlässt, wenn er die Mahnungen ignoriert.
Bei Sperren fällt dieser teure Umstand weg, dadurch kann man massenweise Seiten aus dem Internet entfernen.
Von daher würde sich sehr wohl einiges ändern.

Anonymous

Es geht nicht darum, dass heute auch so kaum wer das Urheberrecht beachtet und problemlos dabei wegkommt, sondern darum, dass man in Massenverarbeitung haufenweise Zugänge zu Seiten sperren kann, ohne sich mit dem Betreiber auseinandergesetzt oder ihn informiert zu haben.
Und das geht klar in die Zensur.
Wenn man nun Texte loswerden will, achtet man nur darauf, ob auf einer Seite ein Bild ohne Rechte rumschwirrt und schon darf _alles_ dicht gemacht werden und nicht nur eine allein aufs Bild bezogene Mahnung abgeschickt werden.
Sie sperren ja auch nicht einzelne Bildchen und lassen den Rest bestehen, sondern nehmen das komplette Werk runter, wofür sie in meinen Augen kein Recht haben. Das ist als ob man für den Diebstahl von Socken, die im Haus rumliegen, das ganze Haus abreißt.

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Wer darf mit wem (Deutschland)?

Nach Piology.org

 

Partner A / B <14 14–16 16–18 18–21 >21
<14 ~
14–16 + + x *
16–18 + + + +
18–21 x + + +
>21 * + + +

+ erlaubt
– unerlaubt
~ unerlaubt, aber straflos wegen fehlender Strafmündigkeit
x erlaubt, aber strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Geld gezahlt wird;
(von einer Strafe wird abgesehen, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" §182)
* erlaubt, wenn keine fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit des Opfers ausgenutzt wird.
Verfolgung nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse. Sonst wie x, auch §182

§ Zusammenfassung vom neuen JMStV §


Zusammenfassung

alter JMStV (ab 2003):
Wenn auf Website Inhalt ü16 oder ü12 auf Kinderseiten
> Handlungspflicht:
– tagsüber Zeitsperre oder
– Altersnachweis einholen (z.B. per Kredit-karte)
neuer JMStV (ab 2011):
Wenn auf Website Inhalt ü16 oder ü12 auf Kinderseiten
> Handlungspflicht:
– tagsüber Zeitsperre oder
– Altersnachweis einholen (z.B. per Kredit-karte) oder
neue Option:
– altersbezogenen Quellcode für Filtersoft-ware einbauen

Der Effekt:
+ vereinfacht Erwachsenen ü16Inhalt einzusehen (keine umständlichen Alters-nachweise z.B. per Kreditkarte)
+ Eltern können Seiten für ihre Kinder effektiver & individuell rausfiltern
+ ohne Filterinstallation gilt man als ü18
+ weniger Aufrufeinbußen für Gewalt-/ Pornoanbieter (da weniger komplizierte Zugänge für die User)
+ 99% betrifft die neue Regelung nicht, sondern Gewalt-/Pornoanbieter (für die es einfacher wird)
Aspekte:
– ü16Text für Blogger zu schreiben ist sehr schwer (selbst Erotikromane sind gerade mal als Empfehlung ab 14 – siehe Amazon)
– wer ü16Inhalt (betrifft wirklich eher Filme, Bilder) in den letzten 7 Jahren online hatte, hätte die ganze Zeit eine Zeitsperre oder Alterszugangsperren gebraucht, jetzt folgt nur eine simplere Option
– Mahnwelle? Wodurch? Die Regelung betrifft fast niemanden und sie verbessert sogar die Lage.
– selbst Youporn & co. haben Altersbuttons
– Alterseinstufung 0, 6, 12 Jahre = freiwillig
An sich muss niemand was ändern! Aber man kann.


Für Porno-/Gewaltanbieter:
– ihr braucht nun weder Zeitsperre noch Altersnachweis;
– 4000 Euro Mitgliedschaft beim FSM ist nicht nötig;
a) ist es ersichtlich, dass man ü16Inhalt hat (man tut den Quellcode einfach selbst rein und verliert nur Filternutzer (Kinder), kriegt dafür aber einfacher Erwachsene als Besucher)
b) man kann auch Jugendschutzbeauftragte hinzuziehen (hier z.B. ab 6,90 EUR im Monat)


Nachtrag: Der neue JMStV wurde gekippt. Nichts mehr mit Altersmarkierung bei ü16-Inhalt. Jetzt muss wieder gesperrt werden.

Entwarnung: Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) §


Kurz: Was ab Januar alternativ mit „ü16“ markiert werden kann, hätte nach dem _alten_ JMStV während der letzten 7 Jahren bereits gesperrt sein müssen. Die Novellierung vereinfacht die Lage. Was vorher keine Probleme bereitete, wird auch jetzt keine bereiten (es wird also i.d.R. keiner was ändern müssen!).

Nebenbei: Schon aufgefallen? Rechtsexperten [1], [2] entwarnen Blogger, Laien hetzen diese oft und vermischen zu Hauf 2003 mit 2011 (obwohl es die ü16Sperr-Pflicht seit 2003 und nicht erst seit 2011 gibt).
– Was spricht zudem gegen Altersmarkierungen vor Pornoseiten? Selbst youporn und pornhub haben welche, bei uns hätten solche Seiten zuvor gesperrt bleiben müssen. Problem ist das deutsche Abmahnwesen (sodass neuerdings unnötigerweise Personen Angst kriegen, die gewaltfilmlos normale Sätze schreiben), nicht der JMStV (der betrifft eher Porno-/Gewaltfilm-anbieter).

Am Vertragstextaufbau kann man rumkritisieren, belangt aber 99% nicht, an den Filtern hypothetisch auch, doch sind sie im Vertrag nicht festgemacht und in dem Sinne schwer zu kritisieren, da noch nicht vorhanden.


Was ist der JMStV, was die Novellierung?

Der alte JMStV
ist seit 2003 gültig. Gedacht ist der JMStV als Schutz für Kinder und Jugendliche, die im Internet nicht direkt auf Inhalte, die nicht ihrem Alter entsprechen, treffen sollen.
Allen voran steht, ob die Beiträge erst ab 16 oder ab 12 umgeben von Kinderinhalt sind, dann besteht Handlungspflicht (bei Ungewissheit kann man eine Prüfungsstelle [Jugendschutzbeauftragte, FSM] fragen). Ist ü16- bzw. ü12Inhalt auf Kinderseiten vorhanden, muss der Betreiber tagsüber eine Zeitsperre auf die Homepage setzen oder einen Alternachweis der Nutzer einholen (z.B. ePerso-Tools, Kreditkarte). Andernfalls droht Bußgeld und Abmahnungen. In der Praxis hörte man aber in diesen 7 Jahren selten von Abmahnungen – also bisher kein wirkliches oder strenges Problem für Privatseiten.

Der neue JMStV
gilt ab dem 1. Januar 20011 und ergänzt den alten Altersprüfweg von Zeitsperre oder komplizierten Altersnachweis nun mit einer weiteren Option: Ein einfacher Quellcode, der als Alternative bei gleicher Situation (ü16-Inhalt bzw. ü12Inhalt auf Kinderseiten) genutzt werden kann. Nun muss man keine Kreditkartennummer verlangen oder die Seite zeitlich absperren, sondern kann einfach den Quellcode eingeben und ist nun damit abgesichert, da Eltern bei solchen Seiten für ihre Kinder nun Filtersoftware verwenden können. Dieser Quellcode erleichtert es also Erwachsenen im Internet ü16-Inhalt zu sehen, da man nun nicht jedes mal sein Alter versifizieren muss. Weiß man nicht genau, ob man ü16Inhalt hat, kann man sich weiterhin an eine Prüfungsstelle wenden – wie zuvor eben auch. Wer den Inhalt falsch einschätzt und nicht auf einen der drei Wege sichert, kann wie früher abgemahnt werden. Der Vorteil der Neuerung ist, dass man nun drei statt zwei Wege (alter JMStV) für den Altersprüfweg hat. Die Angabe „ab 0; 6; 12 Jahren“ ist freiwillig.


Entwarnung zum neuen JMStV (Novellierung = positiv?!)

Ich habe den Beitrag überarbeitet, denn anders als heise.de (& z.B. t3n.de) rauslesen lässt und von nun „befürchteten Abmahnwellen“ spricht, schreibt der FSM im letzten Punkt, dass sich abmahntechnisch zu 2003 nichts im Vergleich zu früher ändert. Die Novellierung bringt also nur eine Absperralternative durch Altersangaben bei bereits vorhandenem zweifelhaften Material.

Damit ist die Abmahnangst ab dem 1. Januar gar nicht berechtigter als sie es schon die ganze Zeit war. Wahrscheinlich hielt sich das im Hintergrund, weil kaum wer darüber Bescheid wusste. Jetzt, durch die Medienaufmerksamkeit, wissen es aber viele und die Abmahnzahl könnte steigen.

Das heißt, dass wirklich nur eine Altersbeschränkungsalternative hinzukam und viele sich eigentlich über das alte Gesetz aufregen. Zahlreiche Seiten haben aber statt einer Trennung alles in einem Satz in Bezug auf Januar geschrieben, sodass die Novellierung wirkte, als ob sie bezogen auf Abmahnungen was Neues bringen würde. Tat sie nur nicht. Das Gesetz, so bezweifelbar es manche finden, läuft schon seit 7 Jahren in diesem Sinne.

Andererseits, wenn die Abmahnrate wirklich so extrem winzig ist, wie jetzt (man hörte ja bisher i.d.R. auch nie was), dann ist die Altersangabe eine enorm praktische Sache. Gewöhnlich kümmert es viele nicht, ob man rechtlich bezogen auf die Altersfreigabe seiner Homepage richtig liegt. Durch den Hype kontrollieren alle ihren Inhalt, obwohl es kaum Abmahnungen bisher gegeben hat. Das erleichtert einem nun, sich bei Problemen zu schützen, weil danach Abmahnanwälte nichts mehr tun könnten, während sie das vorher gekonnt hätten. Außerdem braucht man keinen klaren Altersnachweis, sondern kann einfach mal eine Gewalt- oder Pornoseite aufziehen und muss dann nur noch die Altersfreigabe in den Code einbauen (wer sich bisher unsicher war, konnte ja auch einen Jugendschutzbeauftragten anschreiben).
Eigentlich ist das extrem praktisch, weil dann automatisch jeder ohne Kinderfiltersoftware als mindestens 18-Jähriger diesbezüglich durchgeht und gemütlicher an deutsche Porno- und Gewaltfilme kommt, ohne nervige Altersbestätigung z.B. per Kreditkarte.
Mit der Argumentation, das Internet hätte keine Landesgrenzen, zerstören sich Ältere eigentlich selbst diese komfortable Sache, einfach mal alles Kritische bei beiläufiger Altersangabe online zu stellen. Wenn bei einer Nachbearbeitung des Gesetzes dieser Punkt nun wegfällt, verlieren Ältere eigentlich an Freiheit.

Ohne die Abmahnaffäre ist das eigentlich eine richtig gemütliche Sache.
Wenn aber bei Gesetzesverstößen immer Abmahnungen neben Bußgeld bestehen können, dann ist das neuartige Erwähnen davon mal richtig suspekt. Wenn sich das Abmahnverhältnis aber nicht ändert, dürfte es den meisten wirklich egal sein, weil dann wirklich nicht jeder Blog-Satz auseinandergerissen und kritisiert wird. Es besteht also wirklich kein Panikgrund. Das Gesetz ist also sogar für Ältere besser geworden.
Anscheinend hat die Sache einer falsch aufgegriffen und das alte Gesetz zur Novellierung erklärt und dann haben fast alle großen Seiten mitgezogen. Und nun folgen eben die User.

Das heißt, dass alle, die unabgeschottetes ü16-Material auf der Website hatten, eigentlich die ganze Zeit mahngefährdet waren und jetzt das Problem mit einem kleinen Code-Stück (statt aufwendigen Verfikiationsvorgängen) lösen können.

Grundsätzlich wird man also nichts ändern müssen, was man nicht vor 7 Jahren hätte schon ändern müssen (also ü16Inhalt, ü12Inhalt auf Kinderseiten). Zudem wird am Beispiel der Praxis (innerhalb dieser 7 Jahre gab’s kaum Abmahnungen!) nicht jeder Satz auseinander-genommen. Alles kann also bleiben wie es ist.

Das, was wirklich kritisch ist, ist das Abmahnwesen in Deutschland und das hat nicht wirklich was mit diesem Gesetz zu tun, sondern lässt sich auf fast jedes Gesetz anwenden. In Deutschland ist schon die erste Abmahnung kostenpflichtig, in Amerika z.B. nicht. Hier wäre eine Änderung angebracht.

Erläuterungen (gut für Seitenbetreiber): fsm.de | FAQ | LawBlog


BKA-Gesetz: Staatliche Totalüberwachung?


Eigener Vortrag zum Thema „neues BKA-Gesetz“



Informationsquellen zum Nachlesen