§ Zusammenfassung vom neuen JMStV §


Zusammenfassung

alter JMStV (ab 2003):
Wenn auf Website Inhalt ü16 oder ü12 auf Kinderseiten
> Handlungspflicht:
– tagsüber Zeitsperre oder
– Altersnachweis einholen (z.B. per Kredit-karte)
neuer JMStV (ab 2011):
Wenn auf Website Inhalt ü16 oder ü12 auf Kinderseiten
> Handlungspflicht:
– tagsüber Zeitsperre oder
– Altersnachweis einholen (z.B. per Kredit-karte) oder
neue Option:
– altersbezogenen Quellcode für Filtersoft-ware einbauen

Der Effekt:
+ vereinfacht Erwachsenen ü16Inhalt einzusehen (keine umständlichen Alters-nachweise z.B. per Kreditkarte)
+ Eltern können Seiten für ihre Kinder effektiver & individuell rausfiltern
+ ohne Filterinstallation gilt man als ü18
+ weniger Aufrufeinbußen für Gewalt-/ Pornoanbieter (da weniger komplizierte Zugänge für die User)
+ 99% betrifft die neue Regelung nicht, sondern Gewalt-/Pornoanbieter (für die es einfacher wird)
Aspekte:
– ü16Text für Blogger zu schreiben ist sehr schwer (selbst Erotikromane sind gerade mal als Empfehlung ab 14 – siehe Amazon)
– wer ü16Inhalt (betrifft wirklich eher Filme, Bilder) in den letzten 7 Jahren online hatte, hätte die ganze Zeit eine Zeitsperre oder Alterszugangsperren gebraucht, jetzt folgt nur eine simplere Option
– Mahnwelle? Wodurch? Die Regelung betrifft fast niemanden und sie verbessert sogar die Lage.
– selbst Youporn & co. haben Altersbuttons
– Alterseinstufung 0, 6, 12 Jahre = freiwillig
An sich muss niemand was ändern! Aber man kann.


Für Porno-/Gewaltanbieter:
– ihr braucht nun weder Zeitsperre noch Altersnachweis;
– 4000 Euro Mitgliedschaft beim FSM ist nicht nötig;
a) ist es ersichtlich, dass man ü16Inhalt hat (man tut den Quellcode einfach selbst rein und verliert nur Filternutzer (Kinder), kriegt dafür aber einfacher Erwachsene als Besucher)
b) man kann auch Jugendschutzbeauftragte hinzuziehen (hier z.B. ab 6,90 EUR im Monat)


Nachtrag: Der neue JMStV wurde gekippt. Nichts mehr mit Altersmarkierung bei ü16-Inhalt. Jetzt muss wieder gesperrt werden.