Kurz: Was ab Januar alternativ mit „ü16“ markiert werden kann, hätte nach dem _alten_ JMStV während der letzten 7 Jahren bereits gesperrt sein müssen. Die Novellierung vereinfacht die Lage. Was vorher keine Probleme bereitete, wird auch jetzt keine bereiten (es wird also i.d.R. keiner was ändern müssen!).
Nebenbei: Schon aufgefallen? Rechtsexperten [1], [2] entwarnen Blogger, Laien hetzen diese oft und vermischen zu Hauf 2003 mit 2011 (obwohl es die ü16Sperr-Pflicht seit 2003 und nicht erst seit 2011 gibt).
– Was spricht zudem gegen Altersmarkierungen vor Pornoseiten? Selbst youporn und pornhub haben welche, bei uns hätten solche Seiten zuvor gesperrt bleiben müssen. Problem ist das deutsche Abmahnwesen (sodass neuerdings unnötigerweise Personen Angst kriegen, die gewaltfilmlos normale Sätze schreiben), nicht der JMStV (der betrifft eher Porno-/Gewaltfilm-anbieter).
Am Vertragstextaufbau kann man rumkritisieren, belangt aber 99% nicht, an den Filtern hypothetisch auch, doch sind sie im Vertrag nicht festgemacht und in dem Sinne schwer zu kritisieren, da noch nicht vorhanden.
Was ist der JMStV, was die Novellierung? |
Der alte JMStV Der neue JMStV |
Entwarnung zum neuen JMStV (Novellierung = positiv?!) |
Ich habe den Beitrag überarbeitet, denn anders als heise.de (& z.B. t3n.de) rauslesen lässt und von nun „befürchteten Abmahnwellen“ spricht, schreibt der FSM im letzten Punkt, dass sich abmahntechnisch zu 2003 nichts im Vergleich zu früher ändert. Die Novellierung bringt also nur eine Absperralternative durch Altersangaben bei bereits vorhandenem zweifelhaften Material. Damit ist die Abmahnangst ab dem 1. Januar gar nicht berechtigter als sie es schon die ganze Zeit war. Wahrscheinlich hielt sich das im Hintergrund, weil kaum wer darüber Bescheid wusste. Jetzt, durch die Medienaufmerksamkeit, wissen es aber viele und die Abmahnzahl könnte steigen. Das heißt, dass wirklich nur eine Altersbeschränkungsalternative hinzukam und viele sich eigentlich über das alte Gesetz aufregen. Zahlreiche Seiten haben aber statt einer Trennung alles in einem Satz in Bezug auf Januar geschrieben, sodass die Novellierung wirkte, als ob sie bezogen auf Abmahnungen was Neues bringen würde. Tat sie nur nicht. Das Gesetz, so bezweifelbar es manche finden, läuft schon seit 7 Jahren in diesem Sinne. Andererseits, wenn die Abmahnrate wirklich so extrem winzig ist, wie jetzt (man hörte ja bisher i.d.R. auch nie was), dann ist die Altersangabe eine enorm praktische Sache. Gewöhnlich kümmert es viele nicht, ob man rechtlich bezogen auf die Altersfreigabe seiner Homepage richtig liegt. Durch den Hype kontrollieren alle ihren Inhalt, obwohl es kaum Abmahnungen bisher gegeben hat. Das erleichtert einem nun, sich bei Problemen zu schützen, weil danach Abmahnanwälte nichts mehr tun könnten, während sie das vorher gekonnt hätten. Außerdem braucht man keinen klaren Altersnachweis, sondern kann einfach mal eine Gewalt- oder Pornoseite aufziehen und muss dann nur noch die Altersfreigabe in den Code einbauen (wer sich bisher unsicher war, konnte ja auch einen Jugendschutzbeauftragten anschreiben). Ohne die Abmahnaffäre ist das eigentlich eine richtig gemütliche Sache. Das heißt, dass alle, die unabgeschottetes ü16-Material auf der Website hatten, eigentlich die ganze Zeit mahngefährdet waren und jetzt das Problem mit einem kleinen Code-Stück (statt aufwendigen Verfikiationsvorgängen) lösen können. Grundsätzlich wird man also nichts ändern müssen, was man nicht vor 7 Jahren hätte schon ändern müssen (also ü16Inhalt, ü12Inhalt auf Kinderseiten). Zudem wird am Beispiel der Praxis (innerhalb dieser 7 Jahre gab’s kaum Abmahnungen!) nicht jeder Satz auseinander-genommen. Alles kann also bleiben wie es ist. Das, was wirklich kritisch ist, ist das Abmahnwesen in Deutschland und das hat nicht wirklich was mit diesem Gesetz zu tun, sondern lässt sich auf fast jedes Gesetz anwenden. In Deutschland ist schon die erste Abmahnung kostenpflichtig, in Amerika z.B. nicht. Hier wäre eine Änderung angebracht. Erläuterungen (gut für Seitenbetreiber): fsm.de | FAQ | LawBlog |
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