† „Osama bin Laden ist tot! Juhu!“ †

Darf man das eigentlich? Sich über den Tod freuen?

Nachdem die DNA-Tests gemacht wurden und diese mit Verwandten bin Ladens übereinstimmten, scheint der Fund sicher zu sein: Es ist wahrscheinlich Osama bin Laden, der von den Amerikanern am 2. Mai 2011 um 4 Uhr morgens als tot verkündet wurde.

Und weil sich viele auf Facebook über den fehlenden Prozess und die Tatsache, dass er erschossen wurde und Saddam Hussein hingegen einen Prozess bekam, aufregen, könnte man das doch als eine kleine Diskussionsgrundlage nehmen.

Die Amerikaner erschießen seit Jahren Terroristen und keiner schert sich um einen Prozess, aber bei Osama bin Laden empört es dann viele. Bin Laden war gut bewaffnet, leistete Waffenwiderstand und er hätte sehr wahrscheinlich seine Finder umgebracht, wenn er die Chance gehabt hätte – also keine normale Verhaftung unter normalen Umständen, bei der man die Judikative danach problemlos nachtragen hätte können. Saddam Hussein lag hingegen wehrlos in einem Loch und ergab sich auch direkt. Da war kein Schussgefecht nötig.
Auch die deutsche Rechtslage erlaubt es Polizisten ebenso in solchen Situationen auf den Verbrecher loszuschießen. Und wenn man einen Mörder anders nicht überwältigen kann, erschießt man ihn logischerweise eher als ihn weiterwüten zu lassen.
Problematisch sehe ich eher den Jubel. Man habe das Böse ihrer Wertvorstellung besiegt. Für die Terroristen waren die Amerikaner die bösen Feinde. Was sie beide gemeinsam haben: Beide jubeln über den Tod von Menschen. Das ist zwiespältig, aber die Schussgefecht-Handlung betrachte ich da ganz anders.

Ich kann die Freude der Angehörigen vom Anschlag verstehen – aber amtliche Freude ist dann doch etwas kritischer bei Ländern, die auf ihr Rechtssystem und den Menschenrespekt so stolz sind.

Es symbolisiert den Menschen von oben Vergeltung sei gut, Rache & Tötung in Ordnung, wenn begründeter Hass dahinter stehe. Und Menschenleben gegen anderes aufwiegbar. Und weil man sein Recht auf Leben damit vergolten hätte, es gut wäre wegen eines solchen Tods zu feiern und sich zu beglückwünschen.
Eine Einstellung, bei der die Wertvorstellung über das Leben anderer bestimmt, korreliert doch stark mit der Sicht anderer Mörder, die auch gerne aus Vergeltung und Rache töten – in ihren Augen ebenso gerechtfertigt.
Möchte man wirklich eine solche Moral mit einem Lächeln verbreiten und mit so einer Einstellung leben? Dass man die Gesellschaft schützen will, ist doch okay. Aber ab dem Punkt ab dem der Tod aus Rache zu einer angesehenen und guten Sache wird, die unkritisiert dasteht und bei der Freude normal wird, sollte man sich schon fragen, ob man nicht doch genau in die andere Richtung gelaufen ist. Nämlich in die, die Töten aufgrund von Wertvorstellungen rechtfertigt, deren Meinung auch viele Mörder sind.

Edit: Nun heißt es, dass Osama bin Laden eben doch nicht ernsthaft bewaffnet war, sondern dass Waffen nur in seiner Nähe lagen. Das klingt nicht mehr nach Schussgefecht…

Verschwörungstheorien

Erdbebenmaschine gegen Japan eingesetzt„, „Genozid durch Schweinegruppe„, usw.

Diese Nachricht kam mir heute auf Facebook nach dem recht tragischen Erdbeben samt Tsunami und womöglicher Kernschmelze in den AKWs zugeflogen:

Bilderberger Sklaven via Nina Lasarow
Die Antwort von Takenaka war, „weil Japan von einer Erdbebenmaschine bedroht wurde!!!“ – MDVsoft®

Da solche Themen doch recht große Tragweite finden, macht es vielleicht Sinn das Thema etwas aufzurollen und vielleicht spornt mein Kommentar den ein oder anderen auf, allerlei Sachen zu überdenken. Vielleicht auch Diskussionen zu starten.
So gesehen aber auch ein Archivier-Versuch des Kommentars, weil in Facebook vieles untergeht und dadurch nach einiger Zeit die Diskussionen oft stoppen.

~~~

Technisch: Die Person im Blog argumentiert damit, dass menschlich geschaffene Ionosphären-veränderungen Erdbeben erschaffen würden. Allerdings ist die Sache doch genau umgedreht. Die Ionosphäre reagiert auf bevorstehende Erdbeben, indem Gestein, das unter Druck steht, elektromagnetische Ladungen freisetzt und diese dann die Ionosphäre beeinflussen. Die Ionosphäre ist damit maximal (nicht mal zuverlässig) ein Indikator, ein Symptom, für ein Erdbeben, kein Auslöser. Daher auch ein Warnsystem für bevorstehende Erdbeben, weil’s als Symptom einhergeht. Dass elektromagnetischen Wellen der US-Army Erdbeben schaffen, liegt ebenso fern. Wo zur Hölle soll man so locker dermaßen viel Energie herzaubern? Das würde das Infrastrukturnetz der USA plätten.

Und jetzt mal ehrlich, allein schon die Logik: Wer ist denn so suizidal + machtvoll überhaupt daran zu denken, AKWs anzugreifen?! Will man sein Leben lang Orte meiden und angstvoll Nahrung zu sich nehmen, weil sie irgendwie aus Japan importiert sein oder damit zu tun haben könnte? Ein klares Ausmaß ist nicht vorhersehbar, so ein angeblicher „Rachestrahlungs-Schlag“ hätte auch sehr risikoreich sein können – vor allem wenn man als fremder Staat nicht permanent nach der AKW-Ausrüstung sehen kann und die „Rachestrahlung“ damit Unvorhersehbares umsetzen könnte.

Außerdem piesacken sich Staaten das ganze Jahr über. So oft wie das passiert, müsste es fast jeden Tag eine Rache-Katastrophe geben. Bei Verschwörungstheoretikern zählt dann aber i.d.R. immer nur das zeitig am besten passendste Gespräch vor dem Unfall. Alle anderen Sticheleien sind wie nicht existent. Deswegen ist es auch so einfach für alles eine Interessenkonflikt-Begründung zu finden: Es sticheln ja auch alle das ganze Jahr fleißig gegeneinander – da ist immer was über, um’s irgendwo anzupassen. Nebenbei werden irgendwie auch oft wichtige Personen zitiert, zu deren Zitaten es keine Aufnahmen gibt. Einfach in den Wind behauptet.

Genauso der Schweinegrippen-Genozid: Weiterlesen

Wer darf mit wem (Deutschland)?

Nach Piology.org

 

Partner A / B <14 14–16 16–18 18–21 >21
<14 ~
14–16 + + x *
16–18 + + + +
18–21 x + + +
>21 * + + +

+ erlaubt
– unerlaubt
~ unerlaubt, aber straflos wegen fehlender Strafmündigkeit
x erlaubt, aber strafbar, wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird oder Geld gezahlt wird;
(von einer Strafe wird abgesehen, "wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist" §182)
* erlaubt, wenn keine fehlende sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit des Opfers ausgenutzt wird.
Verfolgung nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse. Sonst wie x, auch §182

Webfundstücke #2

Must-Have Softwares, Online Tools, Websites, Unterhaltsames und Nützliches

(Portable) Softwares:

Total Commander
Wenn man vom Windows Explorer genug hat und übersichtlich Dateien ordnen will + FTP.

BayWatcher
Einen Berg Angebote auf eBay beobachten und genervt vom 100-Angebote-Maximum auf eBay? BayWatcher ist ein süßes Programm zum Beobachten und Suchen.

7-Zip portable
Noch effektiver Dateien verpacken? 7-Zip verpackt richtig effektiv und ist dabei kostenlos.

XAMPP
Tolles Verwaltungsprogramm für den eigenen Webserver (hat Apache, mySQL, PHP, Perl). Für Php-Bastler enorm praktisch. Sogar portable (installationsfrei) rumkopierbar.

Videoprogramme:

VirtualDub
Das portable Schneideprogramm ohne Qualitätsverlust schlechthin. Konvertiert super, schneidet enorm genau, viele Funktionen. Pflicht für jeden Videomacher.

Avidemux
Das schönere VirtualDub. Zum Teil fähiger als VirtualDub (vor allem bei wmv-Dateien). Schneiden ohne Qualitätsverlust, grenzenlos konvertieren und schneiden + Effekte.

Asfbin
Was macht man, wenn man wmv-Dateien ohne Qualitätsverlust schneiden will? Man wirft den CutAssistant an, sieht Millisekunden als Schneidepunkte ein und gibt diese in Asfbin ein. Enorm praktisch, da VirtualDub und Avidemux manchmal auf wmv-Dateien nicht klarkommen.

VLC
Diesen tollen Player dürfte jeder kennen. Spielt i.d.R. alles ab, was abspielbar ist. Portable.

Demo-Empfehlungen:

Total Video Converter
Bergeweise Video- und Audioformate nach Lust und Laune konvertieren. Ähnlich wie SUPER (kostenlos), sogar rumkopierbar (portable).

Super Schnittprogramme (nach Preisklasse):

Adobe Premiere – super Videoschnittprogramm
Magix Video Deluxe – ebenfalls super, aber simpler
Magix Music Maker – Audio-Schnittprogramm, kann im Gegensatz zum kostenlosen Audacity noch Videos schneiden

Websites:

Portableapps.com – alle möglichen Apps in Portable-Version
instant-mail.de – Mülleimer-Mail für nervige Anmeldungen. Postfach einsehbar.
listen.grooveshark.com – tolle Playlist-Seite, ähnlich wie playlist.com, aber komfortabler
meinestadt.de – Jobs, Angebote, Aktionen in der eigenen Stadt
freizeitparks.de – allerlei Freizeitparks auf einem Blick
parkscout.de – noch umfangreicher
xxltravel.de – Freizeitort-Sammlung, zum Mitmachen eigene Vorschläge

meine-gesundheit.de – super Seite zu Gesundheitsfragen und Medikamententipps
sanego.de – riesige Sammlung von Erfahrungsberichten zu allerlei Medikamenten
foodwatch.de – unabhängige Seite zu Nahrungsmitteln, sehr aktuell
PubMed – Medizinische Studien-Sammlung – Zusammenfassungen für alle einsehbar
Qipu – Cashback-Seite. Waren & Verträge um die Vermittlungsprovision günstiger kriegen

Videospaß:

Veoh – tolles Videoportal mit vielen Serien
Vimeo – Videoportal für eher künstlerische Clips
ZDF-Mediathek – ZDF-Serien & Streams in voller Länge schauen
MySpass – Serien, TV Shows komplett online sehen (zB Stromberg, TV Total)
DailyMotion – wer auf YouTube Musikclips vermisst…
Tape.tv – wer auf YouTube Musikclips vermisst…
MyVideo – ein deutsches Videoportal
ClipFish – ein deutsches Videoportal
Sevenload – beinhaltet oft auch gute Lernvideos für Mathe und Chemie

Nützliche Datenbanken:

fddb.info – Lebensmitteldatenbank
fitrechner.de – Sport-Kalorien-Datenbank
fettrechner.de – Ernährungs(kalorien)datenbank
imdb.com – Filmdatenbank

Sprachen:

Leo – bekannter Übersetzer mit Soundaufnahmen, großem Sprachangebot, Verbtabellen
m-w.com – englisches Wörterbuch mit Aussprachefunktion
italdict.de – tolles Italienisch-Wörterbuch! Mit Verbtabellen
cactus2000.de – super Konjugationstabellen in vielen Sprachen

§ Zusammenfassung vom neuen JMStV §


Zusammenfassung

alter JMStV (ab 2003):
Wenn auf Website Inhalt ü16 oder ü12 auf Kinderseiten
> Handlungspflicht:
– tagsüber Zeitsperre oder
– Altersnachweis einholen (z.B. per Kredit-karte)
neuer JMStV (ab 2011):
Wenn auf Website Inhalt ü16 oder ü12 auf Kinderseiten
> Handlungspflicht:
– tagsüber Zeitsperre oder
– Altersnachweis einholen (z.B. per Kredit-karte) oder
neue Option:
– altersbezogenen Quellcode für Filtersoft-ware einbauen

Der Effekt:
+ vereinfacht Erwachsenen ü16Inhalt einzusehen (keine umständlichen Alters-nachweise z.B. per Kreditkarte)
+ Eltern können Seiten für ihre Kinder effektiver & individuell rausfiltern
+ ohne Filterinstallation gilt man als ü18
+ weniger Aufrufeinbußen für Gewalt-/ Pornoanbieter (da weniger komplizierte Zugänge für die User)
+ 99% betrifft die neue Regelung nicht, sondern Gewalt-/Pornoanbieter (für die es einfacher wird)
Aspekte:
– ü16Text für Blogger zu schreiben ist sehr schwer (selbst Erotikromane sind gerade mal als Empfehlung ab 14 – siehe Amazon)
– wer ü16Inhalt (betrifft wirklich eher Filme, Bilder) in den letzten 7 Jahren online hatte, hätte die ganze Zeit eine Zeitsperre oder Alterszugangsperren gebraucht, jetzt folgt nur eine simplere Option
– Mahnwelle? Wodurch? Die Regelung betrifft fast niemanden und sie verbessert sogar die Lage.
– selbst Youporn & co. haben Altersbuttons
– Alterseinstufung 0, 6, 12 Jahre = freiwillig
An sich muss niemand was ändern! Aber man kann.


Für Porno-/Gewaltanbieter:
– ihr braucht nun weder Zeitsperre noch Altersnachweis;
– 4000 Euro Mitgliedschaft beim FSM ist nicht nötig;
a) ist es ersichtlich, dass man ü16Inhalt hat (man tut den Quellcode einfach selbst rein und verliert nur Filternutzer (Kinder), kriegt dafür aber einfacher Erwachsene als Besucher)
b) man kann auch Jugendschutzbeauftragte hinzuziehen (hier z.B. ab 6,90 EUR im Monat)


Nachtrag: Der neue JMStV wurde gekippt. Nichts mehr mit Altersmarkierung bei ü16-Inhalt. Jetzt muss wieder gesperrt werden.

Entwarnung: Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) §


Kurz: Was ab Januar alternativ mit „ü16“ markiert werden kann, hätte nach dem _alten_ JMStV während der letzten 7 Jahren bereits gesperrt sein müssen. Die Novellierung vereinfacht die Lage. Was vorher keine Probleme bereitete, wird auch jetzt keine bereiten (es wird also i.d.R. keiner was ändern müssen!).

Nebenbei: Schon aufgefallen? Rechtsexperten [1], [2] entwarnen Blogger, Laien hetzen diese oft und vermischen zu Hauf 2003 mit 2011 (obwohl es die ü16Sperr-Pflicht seit 2003 und nicht erst seit 2011 gibt).
– Was spricht zudem gegen Altersmarkierungen vor Pornoseiten? Selbst youporn und pornhub haben welche, bei uns hätten solche Seiten zuvor gesperrt bleiben müssen. Problem ist das deutsche Abmahnwesen (sodass neuerdings unnötigerweise Personen Angst kriegen, die gewaltfilmlos normale Sätze schreiben), nicht der JMStV (der betrifft eher Porno-/Gewaltfilm-anbieter).

Am Vertragstextaufbau kann man rumkritisieren, belangt aber 99% nicht, an den Filtern hypothetisch auch, doch sind sie im Vertrag nicht festgemacht und in dem Sinne schwer zu kritisieren, da noch nicht vorhanden.


Was ist der JMStV, was die Novellierung?

Der alte JMStV
ist seit 2003 gültig. Gedacht ist der JMStV als Schutz für Kinder und Jugendliche, die im Internet nicht direkt auf Inhalte, die nicht ihrem Alter entsprechen, treffen sollen.
Allen voran steht, ob die Beiträge erst ab 16 oder ab 12 umgeben von Kinderinhalt sind, dann besteht Handlungspflicht (bei Ungewissheit kann man eine Prüfungsstelle [Jugendschutzbeauftragte, FSM] fragen). Ist ü16- bzw. ü12Inhalt auf Kinderseiten vorhanden, muss der Betreiber tagsüber eine Zeitsperre auf die Homepage setzen oder einen Alternachweis der Nutzer einholen (z.B. ePerso-Tools, Kreditkarte). Andernfalls droht Bußgeld und Abmahnungen. In der Praxis hörte man aber in diesen 7 Jahren selten von Abmahnungen – also bisher kein wirkliches oder strenges Problem für Privatseiten.

Der neue JMStV
gilt ab dem 1. Januar 20011 und ergänzt den alten Altersprüfweg von Zeitsperre oder komplizierten Altersnachweis nun mit einer weiteren Option: Ein einfacher Quellcode, der als Alternative bei gleicher Situation (ü16-Inhalt bzw. ü12Inhalt auf Kinderseiten) genutzt werden kann. Nun muss man keine Kreditkartennummer verlangen oder die Seite zeitlich absperren, sondern kann einfach den Quellcode eingeben und ist nun damit abgesichert, da Eltern bei solchen Seiten für ihre Kinder nun Filtersoftware verwenden können. Dieser Quellcode erleichtert es also Erwachsenen im Internet ü16-Inhalt zu sehen, da man nun nicht jedes mal sein Alter versifizieren muss. Weiß man nicht genau, ob man ü16Inhalt hat, kann man sich weiterhin an eine Prüfungsstelle wenden – wie zuvor eben auch. Wer den Inhalt falsch einschätzt und nicht auf einen der drei Wege sichert, kann wie früher abgemahnt werden. Der Vorteil der Neuerung ist, dass man nun drei statt zwei Wege (alter JMStV) für den Altersprüfweg hat. Die Angabe „ab 0; 6; 12 Jahren“ ist freiwillig.


Entwarnung zum neuen JMStV (Novellierung = positiv?!)

Ich habe den Beitrag überarbeitet, denn anders als heise.de (& z.B. t3n.de) rauslesen lässt und von nun „befürchteten Abmahnwellen“ spricht, schreibt der FSM im letzten Punkt, dass sich abmahntechnisch zu 2003 nichts im Vergleich zu früher ändert. Die Novellierung bringt also nur eine Absperralternative durch Altersangaben bei bereits vorhandenem zweifelhaften Material.

Damit ist die Abmahnangst ab dem 1. Januar gar nicht berechtigter als sie es schon die ganze Zeit war. Wahrscheinlich hielt sich das im Hintergrund, weil kaum wer darüber Bescheid wusste. Jetzt, durch die Medienaufmerksamkeit, wissen es aber viele und die Abmahnzahl könnte steigen.

Das heißt, dass wirklich nur eine Altersbeschränkungsalternative hinzukam und viele sich eigentlich über das alte Gesetz aufregen. Zahlreiche Seiten haben aber statt einer Trennung alles in einem Satz in Bezug auf Januar geschrieben, sodass die Novellierung wirkte, als ob sie bezogen auf Abmahnungen was Neues bringen würde. Tat sie nur nicht. Das Gesetz, so bezweifelbar es manche finden, läuft schon seit 7 Jahren in diesem Sinne.

Andererseits, wenn die Abmahnrate wirklich so extrem winzig ist, wie jetzt (man hörte ja bisher i.d.R. auch nie was), dann ist die Altersangabe eine enorm praktische Sache. Gewöhnlich kümmert es viele nicht, ob man rechtlich bezogen auf die Altersfreigabe seiner Homepage richtig liegt. Durch den Hype kontrollieren alle ihren Inhalt, obwohl es kaum Abmahnungen bisher gegeben hat. Das erleichtert einem nun, sich bei Problemen zu schützen, weil danach Abmahnanwälte nichts mehr tun könnten, während sie das vorher gekonnt hätten. Außerdem braucht man keinen klaren Altersnachweis, sondern kann einfach mal eine Gewalt- oder Pornoseite aufziehen und muss dann nur noch die Altersfreigabe in den Code einbauen (wer sich bisher unsicher war, konnte ja auch einen Jugendschutzbeauftragten anschreiben).
Eigentlich ist das extrem praktisch, weil dann automatisch jeder ohne Kinderfiltersoftware als mindestens 18-Jähriger diesbezüglich durchgeht und gemütlicher an deutsche Porno- und Gewaltfilme kommt, ohne nervige Altersbestätigung z.B. per Kreditkarte.
Mit der Argumentation, das Internet hätte keine Landesgrenzen, zerstören sich Ältere eigentlich selbst diese komfortable Sache, einfach mal alles Kritische bei beiläufiger Altersangabe online zu stellen. Wenn bei einer Nachbearbeitung des Gesetzes dieser Punkt nun wegfällt, verlieren Ältere eigentlich an Freiheit.

Ohne die Abmahnaffäre ist das eigentlich eine richtig gemütliche Sache.
Wenn aber bei Gesetzesverstößen immer Abmahnungen neben Bußgeld bestehen können, dann ist das neuartige Erwähnen davon mal richtig suspekt. Wenn sich das Abmahnverhältnis aber nicht ändert, dürfte es den meisten wirklich egal sein, weil dann wirklich nicht jeder Blog-Satz auseinandergerissen und kritisiert wird. Es besteht also wirklich kein Panikgrund. Das Gesetz ist also sogar für Ältere besser geworden.
Anscheinend hat die Sache einer falsch aufgegriffen und das alte Gesetz zur Novellierung erklärt und dann haben fast alle großen Seiten mitgezogen. Und nun folgen eben die User.

Das heißt, dass alle, die unabgeschottetes ü16-Material auf der Website hatten, eigentlich die ganze Zeit mahngefährdet waren und jetzt das Problem mit einem kleinen Code-Stück (statt aufwendigen Verfikiationsvorgängen) lösen können.

Grundsätzlich wird man also nichts ändern müssen, was man nicht vor 7 Jahren hätte schon ändern müssen (also ü16Inhalt, ü12Inhalt auf Kinderseiten). Zudem wird am Beispiel der Praxis (innerhalb dieser 7 Jahre gab’s kaum Abmahnungen!) nicht jeder Satz auseinander-genommen. Alles kann also bleiben wie es ist.

Das, was wirklich kritisch ist, ist das Abmahnwesen in Deutschland und das hat nicht wirklich was mit diesem Gesetz zu tun, sondern lässt sich auf fast jedes Gesetz anwenden. In Deutschland ist schon die erste Abmahnung kostenpflichtig, in Amerika z.B. nicht. Hier wäre eine Änderung angebracht.

Erläuterungen (gut für Seitenbetreiber): fsm.de | FAQ | LawBlog


♂ ♀ „Ich möchte definitiv einen Jungen/ein Mädchen!“

Falls man das Geschlecht des eigenen Kindes bestimmen möchte:

Spermien, die das männliche Y-Chromosom tragen, sind schnell, sterben aber auch schnell ab. Das weibliche  Pendant ist langsamer, aber dafür robuster. Wer also ein paar (4) Tage vor dem Eisprung Geschlechtsverkehr hat, der geht sicher, dass bis zum Eisprung fast nur noch die weiblichen Spermien überleben. Geschlechtsverkehr exakt am Eisprung erhöht hingegen die Wahrscheinlichkeit für einen Jungen.

Webfundstücke #1

Must-Have Softwares, Online Tools, Websites, Unterhaltsames und Nützliches

Online-Softwares:

Photoshop Online
Vereinfachte Version von Photoshop, aber online kostenlos nutzbar.

Office online (Windows Office) | (Google Version)
Wenn man mal Office braucht und kein Office auf dem PC hat.

Portable Softwares:

PDF-XChange Viewer Portable
Das beste PDF-Programm, das ich kenne. Dagegen kann meiner Meinung nach Acrobat einpacken. Als Freeware gut nutzbar (vorhandene Seiten beschriften geht ohne Firmen-Wasserzeichen, wenn man aber Seiten hinzufügt, entsteht eines. Tipp: Seiten in diesem Programm beschriften, Seiten zusammenfügen in anderen Freeware-Programmen wie doPDF), gekauft noch genialer. Und bei dem billigen Preis lohnt sich der Kauf definitiv.

Trillian Astra
Und wie man es portable macht.
Messenger für Astra, MSN, AIM, YMN, Google-Talk, ICQ, Facebook, MySpaceIM, Skype, Jabber, IRC, Twitter, POP3, IMAP, Bonjour, VZ.

Lame-Codec | Installation
Lame MP3-Codec speziell für Audacity (fantastisches Audio-Schneideprogramm).

Debut-Video-Capture
Webcam-Tipp! Kommt mit fast jeder Webcam klar und nimmt in vielen Formaten auf.

Websites:

Webhostlist.de | Webhostlist-Domain-Preisvergleich
Was Zuverlässigkeit, Preis und Support anbelangt, ist das eine der besten Seiten, die ich im Netz bezogen auf Webspace, Server und Domains kenne (mit super filterbaren Toplists). Zudem auch eine der wenigen Seiten, wo recht viele Kunden ihre Meinung zu den Anbietern abgeben und diese auch recht häufig bewerten.
Weitere, auch gute Seiten zu dem Thema: Hostsuche.de & Homepage-kosten.de

Digitalkamera.de
Der Name sagt’s schon. Sehr gute Homepage zum Thema Digitalcameras mit tollen Vergleichtests uvm.

Computer-Seiten-Empfehlungen:
Idealo.de | Chip.de | Notebookcheck.com

Dropbox
Keine Lust auf FTP-Programmanwerfen und lieber Dateien in einen Ordner kopieren und danach direkt online sehen? Das geht mit Dropbox. Bis 2 GB, Datengröße egal, keine blöden Captcha-Eingaben oder Wartezeiten. Kostenlos. Das Projekt finanziert sich dadurch, dass man mehr Webspace einkauft, falls einem der jetzige nicht reicht (man kann nur einen Account auf dem PC installieren). Es klingt, als wäre da was faul. Aber ich selbst benutze es problemlos seit ’ner halben Ewigkeit und kann’s nur empfehlen.
Hab‘ ’nen Ref-Link genommen. Damit erhalten der Registrant und der, der eingeladen hat, beide 250 MB mehr. 😀

Genuss und Humor:

Wikipedia-Diskussion über Muschis. 😀

Wer hört’s noch? Hochfrequente Töne
8-22kHz | 8-20kHz | 17kHz-Spiegel

Ein bisschen Welt-Genuss:
Planet Earth (Song: Immediate Music – Believe):